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Kunst

AUFGABENFELD A

  • Erlebnisfähigkeit, Einlassen auf kreative Prozesse, Vorstellungsbildung, sinnliche Erfahrungen und Freude am Gestalten und spielerischen Tun sind zentrale Anliegen des Kunstunterrichts in den Schuljahrgängen 5 und 6. Im Kunstunterricht des Sekundarbereichs I lernen Schülerinnen und Schüler die Bildsprache durch ästhetische Erfahrung in Prozessen der Produktion und Rezeption. Die Orientierung an Kompetenzen hat zur Folge, dass der Blick auf die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler gelenkt und das Lernen als Prozess organisiert wird. Im Kerncurriculum werden also nicht Beispiele für Unterrichtseinheiten dargestellt, sondern Kompetenzen aufgeführt, die miteinander verknüpft am Ende eines Doppeljahrgangs bzw. eines Schuljahrgangs erwartet werden.

    Basierend auf dem für den Kunstunterricht prägenden Bildbegriff ist die thematische Vielfalt des Kunstunterrichts nach Inhaltsbereichen kategorisiert: Bild des Menschen, Bild des Raumes, Bild der Zeit, Bild der Dinge. Den vier Inhaltsbereichen untergeordnet sind die Kerninhalte, wie z.B. Bilderbuch/ Bildsequenz, Figurative Plastik oder Gebauter Raum. Zudem werden die Inhaltsbereiche durch die sogenannten Grundlagen, die fachmethodischen Kompetenzen und das kulturgeschichtliche Orientierungswissen ergänzt.

    Die Arbeit im 10. und 11. Schuljahrgang hat auch das Ziel, das Kompetenzniveau der Schülerinnen und Schüler anzugleichen und Stärken zu fördern. Sie sollen sich ihrer Fähigkeiten und Neigungen bewusst werden. Das heißt im Besonderen, dass im Bereich der Produktion grundlegende praktische Fertigkeiten und Fähigkeiten im Bereich der Menschen- und Raumdarstellung zu vermitteln sind, die in individuellen Einzelarbeiten und Gruppenarbeiten realisiert werden. Die Reflexion und Präsentation von Entwurfs- und Arbeitsprozessen hat dabei einen hohen Stellenwert.

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    Greta Potthoff, EAN 11, Thema: Bild der Zeit, Stati di Animo, Juni 2014

  • Das Urheberrecht

    Das Urheberrecht ist das Recht eines Urhebers. Urheber ist man, wenn man ein Werk erschafft. Das Werk kann ein Bild sein, oder ein Text, oder ein Musikstück. Wer zum Beispiel ein Foto macht, ist der Urheber des Fotos. Wenn man Urheber ist, dann darf man bestimmen, was mit dem Werk passieren soll. Andere Leute dürfen das Werk nicht ohne Erlaubnis verwenden. Wenn sie es trotzdem tun, können sie bestraft werden.

    Das Recht am eigenen Bild

    Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Dieses Recht wird als „Recht am eigenen Bild“ bezeichnet und ist ein Teil des sogenannten Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen.

  • Praktisches Arbeiten in der Oberstufe

    In Vorbereitung auf das Abitur werden in den Oberstufenkursen im Fach Kunst verschiedene Arbeitsweisen eingeübt und erprobt. Dabei spielt das technische Erlernen praktischer Fähigkeiten eine ebenso große Rolle wie das kritische Reflektieren der angefertigten Arbeiten. Hier ein kleiner Einblick in eine materialpraktische Übung im Kontext von Landschaftsmalerei im Rahmen der Abiturvorbereitung.

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